Donnerstag, 19. Juni 2014

Du hast eine Meise und die fristlose Kündigung

Ein Arbeitnehmer findet im Gelände eines Bundeswehrdienstleistungszentrums eine tote Kohlmeise. Diese legte er einem Kollegen auf den Tisch, garniert mit einem Zettel. Nun ist der Arbeitnehmer den Job los - fristlos gekündigt. Nach 20 Jahren Beschäftigungszeit. Übertrieben? Nun ja - es kommt darauf an, was auf dem Zettel stand.

Nach der Meldung auf express.de hatte er auf den Zettel neben der Kohlmeise geschrieben:

"Heute sie, morgen Du!"

Für die Personalchefin war dies eine Morddrohung. Sie veranlasste einen Eintrag in Bendermachers Personalakte und die fristlose Kündigung mit der Begründung

„Die außerordentliche Kündigung erfolgt (…), da Sie einem Arbeitskollegen in den Diensträumen des Arbeitgebers massiv und anonym gedroht, verängstigt und eingeschüchtert haben."

Nun liegt der Fall auf dem Arbeitsgericht.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen