Einer Leistungsberechtigten stand bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses ein Resturlaubsanspruch zu, welcher
durch eine Urlaubsabgeltung in Höhe von ca. 400
Euro brutto (ca. 300 Euro netto) ausgezahlt wurde. Das aufgrund der
eingetretenen Arbeitslosigkeit zuständige Jobcenter rechnete
diesen Betrag als Einkommen mindernd auf das der Leistungsberechtigten und ihrem
Ehemann bewilligte Arbeitslosengeld II an.
Die Leistungsberechtigte klagte hiergegen. Mit Erfolg? - mehr auf http://sozialrecht-chemnitz.blogspot.de/2012/11/urlaubsabgeltung-und-alg-ii.html
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