Ein Mieter bemängelt, dass die in der Mietwohnung eingebrachte Warmwassertherme völlig unzureichend sei.
Es dauere sehr lange, bis sich die Badewanne fülle. Zudem werde das
Wasser nicht ausreichend warm. Das Gerät sei allenfalls als
Untertischbatterie für ein Handwaschbecken geeignet.
Der Vermieter sieht sich bemüßigt, den Mieter auf sein Gesundheitswohl hinzuweisen und entgegenet, dass eine
Wassertemperatur von rund 37 Grad genug sei. Bei höheren Wassertemperaturen würden Herz und Kreislauf überlastet und
die Haut trockene aus.
Doch mit diesen "nützlichen" Tipps war der Mieter nicht einverstanden und erhob Klage vor dem Gericht. Wie das Gericht entschied erfahren Sie unter mietrecht-chemnitz.blogspot.de/.
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