Eine lapidare Meldung zu den Sitzungsergebnissen des Arbeitsgerichtes Bonn vom 31.10.2012 zeigt wohl wieder einmal den Weg einer "Gewerkschaft" in die fehlende Tariffähigkeit. Das Arbeitsgericht Bonn teilt zum Verfahren mit dem Az.: 4 BV 90/12 mit:
Es wird festgestellt, dass der Beteiligte zu 4) seit dem 01.01.2010 nicht tariffähig ist.
Der Beteiligte zu 4) ist der
"Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftlicher Berufe(ALEB).
Bezeichnenderweise ist auch diese Scheingewerkschaft Mitglied im Christlichen Gewerkschaftsbund - CGB
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