Es stellt sich schon die Frage, ob die Arbeitskleidung von Striteasetänzern ein solch große Bedeutung hat, dass hierüber sogar vor Gericht gestritten werden muss. Nun denn, das LG Köln musste hierüber befinden.
Eine bekannte Striptease-Tänzergruppe wollte einer anderen Gruppe untersagen, dass diese bei Auftritten weiße Kragen mit schwarzen Fliegen und weiße Manschetten an den Handgelenken tragen. Mit Erfolg, wie auf lto.de ausgeführt wird.
Die Konkurrenztruppe tritt nun mit rot-weißen Fliegen und Manschetten auf. Nun kann bereits anhand der Kleidung erkannt werden, zu welcher Gruppe ein Stripteasetänzer gehört - aber nur, solange er die Kleidung noch an hat.
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