Heiratet ein Paar - nach einer Scheidung erneut - und verstirbt ein
Ehepartner 1 Woche nach der (2.) Eheschließung, kann der überlebenden
Witwe ein Anspruch auf Witwenrente zustehen.
Was
zunächst nach einer Ehe aus wirtschaftlichen bzw. finanziellen Gründen
klingt, konnte von einer Witwe und deren Kindern glaubhaft vor dem SG Heilbronn (Az.: S 11 R 561/12)
widerlegt werden. Mit Aussagen zum Glauben und Vortrag zur finanziellen
Absicherung der Witwe auch ohne erneute Heirat, konnte das Gericht
überzeugt werden, so dass es die Witwenrente zusprach.
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