Einen Raunen geht durch die Reihen der Beamten. Die bisherige Besoldung war wohl diskriminierend (wegen Alter) mit der Folge, dass die Besoldungsüberleitungen auf eine Besoldung nach Erfahrungsstufen ebenfalls unzutreffend sein soll, weil diese ja auf den früheren diskriminierenden Einstufungen beruhe.
Diese Frage treibt nun mehrfach Verwaltungsgerichte um, welche unterschiedliche Ergebnisse finden. Das Verwaltungsgericht Berlin (23.10.2012 - VG 7 K 425.12) geht nun davon aus, dass der EUGH diese Problematik lösen muss, setzt das Verfahren aus und legt einige Fragen dem EUGH vor.
Nun ist abzuwarten, was der EUGH dazu ausführen wird.
Betroffenen ist zu empfehlen, etwaige Rechtsmittel (Widerspruch und Klage) nicht vorzeitig zurückzunehmen bzw. hierauf zu verzichten. Es kann auf das vom VG Berlin eingeleitete Verfahren vor dem EUGH verwiesen werden und das eigene Verfahren insoweit ruhend gestellt werden.
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