Urlaubskosten von der Steuer absetzen, das wäre was. Leider geht es nicht so einfach, oder doch? Es braucht doch nur die richtigen Ideen, wie der nachstehende Fall aufzeigt.
Eine hauptberuflich nichtselbständig tätige Sozialpädagogin befasst sich seit dem
Jahr 2001 mit dem Ansinnen, einen Roman zu schreiben, dessen
Handlung auf einem anderen - bereits verfilmten - Buch basieren soll. Ebenso wie in den Vorlagen spielt
auch die Geschichte der nebenberuflichen Autorin zum Teil an Bord eines Schiffs und in Neuseeland, Australien und Chile. Als
Schriftstellerin hat die schreibende Sozialpädagogin bislang noch keine Einnahmen erzielt,
auch Kontakte zu Verlagen hat sie noch nicht aufgenommen.
Bereits 2004 und 2006 bereiste die Sozialpädagogin zusammen
mit ihrem Lebensgefährten Chile. Die Kosten dafür machte sie
in ihrer Steuererklärung als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt
erkannte die Kosten an, allerdings nur vorläufig. 2007 folgten zwei weitere Reisen - ebenfalls mit ihrem
Lebensgefährten. Ein 12 -tägiger Segeltörn auf einem
Segelschulschiff und eine 23-tägige Reise nach Australien und
Neuseeland bildeten den Hintergrund für die begehrte steuerliche Absetzung von Reisekosten für Recherchearbeiten (4 Tage im Stadtarchiv in Auckland) über 4.551,62 EUR.
Bis zum Bundesfinanzhof führte der Streit. Dieser entschied (Beschluss vom 24.8.2012, III B 21/12), dass zwar die Reisen in erheblichem Maße (auch) privat veranlasst
gewesen seien, aber die Aufwendungen im Zusammenhang
mit den Recherchen im Stadtarchiv von Auckland als voll
abziehbar anzusehen sind und die Kosten der Hin- und Rückreise nach Australien und
Neuseeland als nach Zeitanteilen aufteilbar ebenfalls zu berücksichtigen sind. So kam es zumindest zu einer Absetzbarkeit von 1.178,81 € als Betriebsausgaben.
Ich sollte mir auch ein Buchprojekt mit exotischen Rechercheorten ausdenken;)
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