Freitag, 20. August 2010

Rufbereitschaftsvergütung unterliegt der Steuer

Nach einer Entscheidung des FG Berlin vom 05.08.2010 (3 K 6251/06 B) sind und beinhalten Vergütungen für Zeiten der Rufbereitschaft eines Arztes keine steuerfreien Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit.

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