Ein Zeckenbiss mit Borrelioseerkrankung kann - muss aber nicht - ein Dienstunfall sein.
Ein Polizist hat aufragsgemäß im Morgengrauen (zwischen 2.00 Uhr und 4.30 Uhr nachts)einen Parkplatz mit angrenzendem Wald nach Betäubungsmitteln durchsucht. Gegen Mittag stellt er einen frischen Zeckenbiss fest und beantragt, diesen als Dienstunfall anzuerkennen. Dies wird abgelehnt, zuletzt vom VG Neustadt mit Entscheidung vom 19.07.2010 (6 K 542/10.NW).
Im Fall einer Lehrererin, welche während einer Klassenfahrt mit Schülern einer Grundschulklasse einen Zeckenbiss erhielt, wurde ein Zeckenbiss als Dienstunfall anerkannt (BVerwG vom 25. Februar 2010 – 2 C 81.08).
Worin liegen nun die entscheidenden Unterschiede.
Werden beide Urteile verglichen, geht es um den Nachweis einer an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, dass der Zeckenbiss tatsächlioch während der Dienstzeit erfolgte. Besteht diese Wahrscheinlichkeit und kann diese nachgewiesen werden, liegt ein Dienstunfall vor, andernfalls nicht.
Es wird also immer darauf ankommen, was sich nchweisen lässt und was lediglich auzf Vermutungen breruht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen