Freitag, 20. August 2010

ALG II - Bezug im Knast?

Befindet sich ein Sozialleistungsempfänger aufgrund des Antritts einer Ersatzfreiheitsstrafe im Knast, steht ihm für diese Zeit kein Anspruch nach dem SGB II (Hartz IV) zu.

So entschied das LSG Niedersachsen-Bremen am 17.06.2010, lies gleichwohl Revision zum BSG zu.

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