Wissenswertes zu Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung, Schadensersatz vom Anwalt. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Dan Fehlberg in Chemnitz
Donnerstag, 19. August 2010
"Arschloch" führt nicht immer zur Kündigung!
"Komm her du Arschloch, ich hau dir paar in die Fresse" - ja so rauh geht es auf manchen Arbeitsstellen zu. Das ein solcher Ausspruch nicht immer zur Kündigung führen muss, zeigt der Hinweis von blog.beck auf das Urteil des LAG Mecklenburg - Vorpommern vom 23.0.2010.
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