Ja, manches Mal sollen sich Überraschungen ergeben.
Wer als Arbeitgeber aber Kündigungen gegenüber seinenn Arbeitnehmern ausspriucht und diese damit begründet, dass der Betrieb stillgelegt wird, sollte nicht mit Interessenten über eine Veräusserung des Betriebes verhandeln oder gar mit potentiellen Investoren Betriebsbesichtigunge durchführen.
Denn eine Betriebsveräusserung ist keine Betriebsstillegung und dies führt zur Unwirksamkeit der Kündigungen, meint das LAG Berlin-Brandenburg (Az.: 15 Sa 275/14)
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