Oft treffen sich Kollegen in der Weihnachtszeit zur Weihnachtsfeier. Mal
ist es vom Unternehmen organisiert, mal privat.
Während dies noch relativ einfach erscheint hinsichtlich der
Einordnung, ob ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht, ist
dies schon schwieriger, wenn lediglich eine Abteilung eines Unternehmens
eine Weihnachtsfeier durchführt.
Was gilt, wenn in einem Unternehmen mit 2350 Arbeitnehmern in einem Betriebsteil mit 230 Beschäftigten eine Unterabteilung von 13 Beschäftigten einen Wanderausflug organisiert?
Das LSG Darmstadt verneint einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
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