Das klang der Arbeitnehmerin nicht einleuchtend und sie erhob Klage zum Arbeitsgericht. Die Arbeitnehmerin argumentiert damit, dass die von ihr
vertretungsweise geleistete Arbeit offenbar notwendig war uns ist, sonst hätte der Arbeitgeber sie nicht als Ersatz für die kranke Angestellte angeworben und beschäftigt. Es sei also
nicht einsehbar, warum ihr die jetzt freie Stelle verwehrt werde.
Der Arbeitgegber hingegen erwiderte, dass man sich mit der Erkrankten darauf
geeinigt habe, dass sie aus ihrem Arbeitsverhältnis ausscheidet, und
gleichzeitig habe der Arbeitgeber entschieden, den Arbeitsplatz abzuschaffen, um Kosten zu
sparen. Und das liege nun einmal im betriebswirtschaftlichen Ermessen
des Arbeitgebers. Es gebe also gar keine freie Stelle. Deshalb sei der
auslaufende Vertrag der Klägerin kein weiteres Mal verlängert worden.
Und nun fragte - laut ksta.de - das Arbeitsgericht: "Rechtsgeschichte schreiben oder vergleichen?"
Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich - die Arbeitnehmerin verzichtet auf den Arbeitsplatz und erhält 1.000,00 €.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen