Mittwoch, 2. Juli 2014

Rechtsgeschichte oder Vergleich - das ist hier die Frage.

Eine Arbeitnehmerin war bei einem Arbeitgeber auf Basis mehrerer mehrmals verlängerten Zeitverträgen zwecks Ersetzung einer langfristig erkrankte Angestellte tätig. Doch plötzlich bekommt sie keine Verlängerung mehr - mit der Begründung, die "offizielle" Inhaberin der Stelle werde ihren Dienst überhaupt nicht mehr antreten.

Das klang der Arbeitnehmerin nicht einleuchtend und sie erhob Klage zum Arbeitsgericht. Die Arbeitnehmerin argumentiert damit, dass die von ihr vertretungsweise geleistete Arbeit offenbar notwendig war uns ist, sonst hätte der Arbeitgeber sie nicht als Ersatz für die kranke Angestellte angeworben und beschäftigt. Es sei also nicht einsehbar, warum ihr die jetzt freie Stelle verwehrt werde.

Der Arbeitgegber hingegen erwiderte, dass man sich mit der Erkrankten darauf geeinigt habe, dass sie aus ihrem Arbeitsverhältnis ausscheidet, und gleichzeitig habe der Arbeitgeber entschieden, den Arbeitsplatz abzuschaffen, um Kosten zu sparen. Und das liege nun einmal im betriebswirtschaftlichen Ermessen des Arbeitgebers. Es gebe also gar keine freie Stelle. Deshalb sei der auslaufende Vertrag der Klägerin kein weiteres Mal verlängert worden. 

Und nun fragte - laut ksta.de - das Arbeitsgericht: "Rechtsgeschichte schreiben oder vergleichen?"

Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich - die Arbeitnehmerin verzichtet auf den Arbeitsplatz und erhält 1.000,00 €.

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