Eine seit 40 Jahren in einem Klinikum Angestellte steht kurz vor der Rente und dann sowas. Sie arbeitete in einer videoüberwachten Kasse -
ähnlich einem Bankschalter.
Eines Tages wird sie zu einem Personalgespräch gerufen und ihr vorgeworfen, einem unbekannten Pärchen
einen hohen Geldbetrag überlassen zu haben. Auf einem Videoband sei zu sehen, wie
sie einen Mann hinter den Tresen mit Glasscheibe lässt und dieser einen
Geldbetrag von rund 7.000 Euro an sich nimmt.
Im Prozess um die fristlose Kündigung führt die Arbeitnehmerin aus, sie könne sich überhaupt nicht erinnern,
jemanden in den Kassenbereich gelassen zu haben. Sie habe das in der
ganzen Zeit ihrer Tätigkeit an der Kasse nie gemacht und habe es
erstmals auf dem Überwachungs-Video gesehen.
Ein Gütetermin scheiterte, nun soll der Prozess vor dem Arbeitsgericht mit einem Kammertermin im September 2014 fortgesetzt werden. Nach Meldung auf swr.de ist geplant, das Überwachungs-Video zu analysieren und einen Experte
für Hypnose anzuhören zu der Frage, ob es möglich ist, jemanden gegen seinen
Willen dazu zu bringen, bei einem Diebstahl zu helfen.
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