Dienstag, 4. Juni 2013

Erbfolgeskizze im Testament - alles unwirksam!

Ein Testament kann durch eigenhändig geschrieben Text erstellt werden nach § 2247 BGB. Doch was ist, wenn die gewünschte Erbfolge kompliziert ist und Schaubilder bzw. Skizzen die gewünschte Verteilung in der Testamentsurkunde plastisch aufzeigen?

Ein Erblasser hinterließ eine Ehefrau, eine nichteheliche Lebensgefährtin und weitere entfernte Verwandte. Er hatte ein Testament errichtet, in welchem er Textpassagen handschriftlich niederschrieb und Pfeildiagramme einzeichnete. Die Pfeile in den Diagrammen sollten die von ihm gewünschte Erbfolge aufzeigen.
 
Nach seinem Tod beantragte seine Ehefrau einen Alleinerbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge, also so, als ob es das Testament nicht gäbe. Die Verwandten widersprachen, waren sie ihrer Meinung nach doch Erben aufgrund des Testaments.
 
Wer hat Recht? 
 

1 Kommentar:

  1. Alternativ kann man das Ergebnis Ihrer Headline entnehmen. :-)

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