Ein Testament kann durch eigenhändig geschrieben Text erstellt werden
nach § 2247 BGB. Doch was ist, wenn die gewünschte Erbfolge kompliziert
ist und Schaubilder bzw. Skizzen die gewünschte Verteilung in der
Testamentsurkunde plastisch aufzeigen?
Ein Erblasser hinterließ eine Ehefrau, eine
nichteheliche Lebensgefährtin und weitere entfernte Verwandte. Er hatte
ein Testament errichtet, in welchem er Textpassagen handschriftlich
niederschrieb und Pfeildiagramme einzeichnete. Die Pfeile in den
Diagrammen sollten die von ihm gewünschte Erbfolge aufzeigen.
Nach seinem Tod beantragte seine Ehefrau einen
Alleinerbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge, also so, als ob es das
Testament nicht gäbe. Die Verwandten widersprachen, waren sie ihrer
Meinung nach doch
Erben aufgrund des Testaments.
Wer hat Recht?
Alternativ kann man das Ergebnis Ihrer Headline entnehmen. :-)
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