Ein Mechaniker, der sich während eines Leerlaufs
des Montagebands am rund 20 Meter von der Halle (mit einer Lufttemperatur von 30 °C) entfernten Kiosk ein
Eis kauft und dieses im Schatten unmittelbar vor einer
Hallenaußentür verspeist, bekommt von einem Mitarbeiter die Hallentür an die linke Ferse gestoßen. Er erleidet einen
Riss seiner Achillessehne und eine 4 cm lange Schnittwunde am
Sprunggelenk, muss zweimal operiert werden und kann wegen des
Unfalls nicht mehr an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.
Ist dies ein Arbeitsufall und von der Berufsgenossenschaft als solcher anzuerkennen?
Hier geht es zur Antwort.
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