Die Mieterin einer Wohnung ging ihrem Bedürfnis nach Austausch von
freizügigen Zärtlichkeiten mit einem Mann nach. Nicht im Bett oder im
Zimmer, sondern auf der Terrasse ihrer Wohnung.
Die Nachbarn fühlten
sich pikiert. Eine Person aus der Nachbarschaft ergriff ihren Fotoapparat und schoß 4
Bilder vom Liebesspiel. Begründung - es muss doch zur Beweissicherung
dokumentiert werden. Unter Vorlage der offenbar gelungenen
Fotos beschwerte sich die Nachbarin zunächst beim Vermieter, welcher
der liebestollen Mieterin eine Abahnung erteilte.
Die Mieterin wehrte sich gegen die Abmahnung und verlangte die Fotos heraus? Zu Recht?
Hier geht es zur Antwort.
recht am eigenen Bild - ja
AntwortenLöschenSeit wann ist denn eine Klage gegen ein mietrechtliche Abmahnung zulässig?
AntwortenLöschenDie betroffene Mieterin beantragte bei Gericht u.a. in Ziffer 1
AntwortenLöschen"... festzustellen, dass die Abmahnung der Beklagten vom 31. August 2004 unwirksam ist".
Was in den USA schon immer selbstverständlich war, wird heute noch in Deutschland als unzüchtig, schmutzig und nicht auf duckmäuserisches Verbergen seines wahren Charakters gerichtet zu sein. Der Grund dürfte wohl sein, weil es in Deutschland keine Liebe gibt. Wenn diese dann bei anderen gesehen wird, so kommt es dem Betrachter als unnormal, krank, verletzend und anstößig vor.
AntwortenLöschenAlso ich denke,das das Liebesspiel zweier Personen etwas Privates ist.
AntwortenLöschenWas wäre den wenn das Kinder gesehen hätten.
Finde ich unmöglich sich so Preiszugeben.
Eine Abmahnung! klar mit Recht so eine Nachbarin wollte ich nicht.