Mittwoch, 13. Februar 2013

ist das Verzögerungstaktik oder Unvermögen?

Eine Arbeitnehmerin der Leverkusener Lebenshilfe hat in der Nacht zum 25. Dezember 2012 Dienst in einer der Wohnstätten des Arbeitgebers. In diesen gab es schon in den Wochen und Monaten zuvor Unregelmäßigkeiten. Unter anderem sei die Mitarbeiterin von Kollegen dabei beobachtet worden, wie sie Plastiktüten – angeblich mit Müll – zu ihrem Auto brachte. Am Morgen des ersten Weihnachtstags wäre festgestellt wurden, dass wieder verschiedene Lebensmittel wie Kaffee und Süßigkeiten fehlten, woraufhin die Polizei gerufen worden sei. Die verdächtige Arbeitnehmerin habe den Beamten den Diebstahl gestanden und sie zu ihrem Pkw geführt, in dem zwei Einkaufstüten mit der Beute sichergestellt worden seien. Seitdem läuft auch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen die Frau.

Sie erhielt wegen des Diebstahls auch eine Kündigung. Gegen diese lies sie durch einen Anwalt Kündigungsschutzklage erheben. Nach dem Hinweis des Richters, dass es kein „Vertrauenskapital“, gebe, wonach dieses durch kleinere Diebstähle nach und nach aufgezehrt werden könne, bevor eine Kündigung drohe und dem Vortrag des Arbeitgebers, verwies der Vertreter der Arbeitnehmerin lediglich auf deren lange Beriebszugehörigkeit.

Ob dies reicht?

Zumindest ist das Verfahren noch nicht beendet und die Klägerin hat drei Wochen Zeit, etwaige Gründe für eine Unwirksamkeit der Kündigung vorzutragen, wie auf den Seiten des Leverkuseners Anzeigers mitgeteilt wird.


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