Eine Arbeitnehmerin der Leverkusener Lebenshilfe hat in der Nacht zum 25. Dezember 2012 Dienst in einer
der Wohnstätten des Arbeitgebers. In diesen gab es schon in den Wochen und Monaten zuvor Unregelmäßigkeiten. Unter anderem sei die Mitarbeiterin von Kollegen dabei
beobachtet worden, wie sie Plastiktüten – angeblich mit Müll – zu ihrem
Auto brachte. Am Morgen des ersten Weihnachtstags wäre festgestellt wurden, dass wieder verschiedene Lebensmittel wie Kaffee und Süßigkeiten fehlten,
woraufhin die Polizei gerufen worden sei. Die verdächtige Arbeitnehmerin habe den
Beamten den Diebstahl gestanden und sie zu ihrem Pkw geführt, in dem
zwei Einkaufstüten mit der Beute sichergestellt worden seien. Seitdem
läuft auch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen die
Frau.
Sie erhielt wegen des Diebstahls auch eine Kündigung. Gegen diese lies sie durch einen Anwalt Kündigungsschutzklage erheben. Nach dem Hinweis des Richters, dass es kein „Vertrauenskapital“, gebe, wonach dieses durch kleinere Diebstähle nach und nach aufgezehrt werden könne,
bevor eine Kündigung drohe und dem Vortrag des Arbeitgebers, verwies der Vertreter der Arbeitnehmerin lediglich auf deren lange Beriebszugehörigkeit.
Ob dies reicht?
Zumindest ist das Verfahren noch nicht beendet und die Klägerin hat drei Wochen Zeit, etwaige Gründe für eine Unwirksamkeit der Kündigung vorzutragen, wie auf den Seiten des Leverkuseners Anzeigers mitgeteilt wird.
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