Die Gattin eines Bürgermeisters streitet sich vor dem Arbeitsgericht mit der Kommune, in der ihr Ehegatte Bürgermeister ist. Worum geht es?
Es geht um die Antwort auf die Frage, welche Stelle die Bürgermeistersgattin vor ihrem Mutterschutz und Elternzeit in der Kommune Bisingen innehatte. War sie Sachgebietsleiterin oder doch Amtsleiterin des Amtes Nr. 4 für Eltern, Familie und Kind. Im Rahmen der Elternzeit möchte sie bis zu 30 h in der Woche vertragsgerecht eingesetzt werden - nach ihrer Ansicht als Amtsleiterin.
Der stellvertretende Bürgermeister blieb in der Sache unnachgiebig und bietet lediglich die Beschäftigung als Sachgebietsleiterin an. Nach der Meldung der südwestpresse (swp.de) führt er aus, dass es ein Amt 4 nie gegeben habe und auch eine Einsetzung der Bürgermeistergattin als Amtsleiterin nie wirksam erfolgt sei. Zumindest hätte der Bürgermeister seine Gattin nicht ohne Einverständnis des Gemeiderates eine solche Stellung verschafffen können.
Schlußendlich wolle man den Anschein von Mauscheleien vermeiden.
Der Richter des Arbeitsgerichtes blieb mit seiner Frage nach einer Vergleichsmöglichkeit - evtl. Abfindung - erfolglos. So wird wohl fröhlich weiter im Südwesten der Republik prozessiert mit Bestimmung des Kammertermins (Pressmitteilung des ArbG Reutlingen)
Respekt für den 2. Bürgermeister !!! Soll ein Richter Recht sprechen !
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