Donnerstag, 17. Februar 2011

Nachwirkung einer Weltmeisterschaft

Nun endlich haben es alle Fernsehzuschauer und -zuschauerinnen schwarz auf weiß und richterlich bestätigt.

Das Schauen eines Fussballspieles in der Arbeitszeit während einer Weltmeisterschaft ist ein sozialadäquates Verhalten und berechtigt weder zur fristlosen noch zur ordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers ohne vorherige Abmahnung.

Das meint zumindest das Arbeitsgericht Frankfurt/Main (AZ 7 Ca 4868/10).

Bemerkenswert am Rande ist, dass es um ein Vorrundenspiel ging.

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