Mittwoch, 16. Februar 2011

Mit Kopftuch sauber gemacht

Ist eine Kündigung gerechtfertigt, wenn eine Reinigungskraft muslimischen Glaubens in einem Krankenhaus in katholischer Trägerschaft über Jahre unbeanstandet ihrer Arbeit nachgeht und dabei ein Kopftuch trägt.

Das wird nach einer Meldung einer Zeitung mit vier Buchstaben wohl das Arbeitsgericht Neuss entscheiden müssen, nachdem ein Gütetermin gescheitert ist.

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