Samstag, 17. Juli 2010

Wenn das Verfahrensrecht bei Seite geschoben wird ...

... kann dies dennoch der Sache dienen.

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren um Versorgungssperren für eine Wohnung stritten sich Mieter und Vermieter, wer denn nun den Hautwasserhahn abgestellt habe und verantwortlich dafür sei, dass kein Wasser zur Verfügung steht. Der Richter hat kurzerhand die Verhandlung unterbrochen und vor Ort fortgesetzt. Nach Besichtigung der Anlagen fand das Verfahren dann rasch seine Erledigung.

Doch ob dauerhaft Frieden zwischen den Parteien einkehrt, wird sich noch erweisen müssen.

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