Freitag, 16. Juli 2010

Hitzefrei bei 35 °C oder welche Betriebstemperatur brauchen Arbeitnehmer?

Letztens war ich einkaufen. Selbst in einem großen Einkaufszentrum gab es Läden, in denen es unerträglich heiß war. Ich war froh, die Läden wieder verlassen zu dürfen (nach erfolgreichem Einkauf).

Doch was gilt für die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, z.B. im Verkaufsraum, in einer solchen Hitze.

Manche glauben es kaum, aber auch hierfür gibt es Regelungen. Die Arbeitsstättenrichtlinie A3.5 (gilt seit Juni 2010) schreibt folgendes vor.

Bis 26 °C Raumtemperatur läuft alles normal. Zwischen 26 und 30 °C muss z.B. Sonenschutz etc. angebracht werden, um erträgliche Temparaturen sicherzustellen.

Zwischen 30 und 35 °C muss der Arbeitgeber weitere Maßnahmen treffen, z.B. Lockerung der Arbeitskleidung (ob dann alle Verkäufer/Innen in Badeklamotten auftreten - das dürfte übertrieben sein) oder Bereistellung von Trinkwasser.

Sollten 35°C Raumtemperatur überschritten werden, kann tatsächlich "hitzefrei" gegeben werden oder ist gar erforderlich, falls es keine anderen zumutbaren Möglichkeiten zur Abkühlung der Arbeitsräume gibt.

Zumindest ist Arbeitgebern zu empfehlen, hohe Raumtemperaturen nicht zu locker zu nehmen, denn unter Umständen können Schadensersatzforderungen drohen.

Ob das die Verkäuferinnen im Einkaufszentrum wissen? Und deren Arbeitgeber?

Ach ja, ist die Hitze baubedingt, kann es auch Ansprüche aus dem Mietrecht gegen den Vermieter geben.

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