In den letzten Monaten kam es zu einer Vielzahl von Entscheidungen hinsichtlich der Urlaubsansprüche innerhalb eines Arbeitsverhältnisses. Was kann und sollte vor diesem Hintergrund in einer arbeitsvertraglichen Urlaubsregelung beachtet werden.
Die meisten Gerichtsentscheidungen betreffen den gesetzlichen Mindesturlaub. Dieser muss innerhalb eines Jahres immer 4 Wochen ergeben. Nun stellte sich die Frage, was mit diesem gesetzlichen Mindesturlaub passiert, wenn Arbeitnehmer dauerhaft arbeitsunfähig sind und deshalb den Urlaub nicht nehmen können. Während der Urlaub früher verfallen ist, gilt dies nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr. Dass heißt, der gesetzliche Mindesturlaub verfällt nicht mehr und kann über mehrere Jahre zu erheblichen Urlaubsabgeltungsansprüchen führen.
Ohne eine Regelung im Arbeitsvertrag gilt dies auch für die Urlaubsansprüche, welche über den gesetzlichen Urlaub hinausgehen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie folgende Empfehlungen beachten bzw. hierfür Regelungen im Arbeitsvertrag aufnehmen und bedenken.
1. Aufteilung und Unterscheidung zwischen gesetzlichen und vertraglichen Urlaubsansprüchen
2. Verfall der vertraglichen Urlaubsansprüche
3. Regelung, dass zunächst der gesetzliche Anspruch auf Mindesturlaub erfüllt wird und erst nachfolgend die vertraglichen Urlaubsansprüche
4. Freiwilligkeits- bzw. Widerrufsvorbehalt hinsichtlich vertraglicher Urlaubsansprüche
5. Verfall von Urlaubsgeldansprüchen (wenn vereinbart)
6. Verfallfristen für Urlaubsansprüche
Prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge, ob hierzu wirklich alles und wirksam geregelt ist. Haben sie Zweifel oder Fragen oder wollen rechtssichere Vereinbarungen wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen