Dienstag, 6. Juli 2010

Erlischt Urlaub bei Pflege des kranken Kindes?

Bleibt ein Arbeitnehmer aufgrund ärztlichen Zeugnisses während eines bereits bewilligten Erholungsurlaubes wegen der Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit fern, erlischt der Urlaubsanspruch im Umfang seiner Bewilligung. Will ein Arbeitnehmer diese Nachteile vermeiden, ist er gehalten, von der Arbeitsfreistellung nach § 45 SGB V keinen Gebrauch zu machen und das erkrankte Kind während des Urlaubszeitraumes zu pflegen. (LAG Berlin 2 Ca 1648/10)

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