Dienstag, 27. Juli 2010

Beginnt eine Dienstreise ab Wohnung oder Dienststelle?

Ein Landesgesetzgeber kann die Kostenerstattung für Dienstreisen bei Beamten mit einem Heimarbeitsplatz auf die Kosten beschränken, die entstanden wären, wenn der Beamte die Reise am Sitz der Dienststelle angetreten hätte (VerfGH Rheinland-Pfalz Pressemitteilung 4/10)

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