Nun gut, ob es wirklich Angst ist, kann ich nicht beurteilen. Aber nicht nur Arbeitgeber - auch Arbeitnehmer - sollten Ihre Rechte aus der Menschenrechtskonvention (MRK) kennen und ggf. auch durchsetzen.
Ein Artikel des Kollegen Prof. Bauer im Anwaltsblatt (Heft 5/2014, Seite 406 ff. - "Menschenrechte und deutscher Kündigungsschutz") weist auf einen wesentlichen Punkt hin (Hervorhebungen von mir):
"Doch stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im
Zusammenhang mit Kündigungen Menschenrechtsverletzungen fest, kann dies
immense finanzielle Folgen für Arbeitgeber haben...
Eine teuflische Krux von Kündigungsschutzprozessen ist für die
Arbeitgeberseite, nach verlorenem Prozess möglicherweise Vergütung für
viele Jahre nachzahlen zu müssen. Das gilt insbesondere, wenn erst nach
Einschaltung des BVerfG oder des EuGH die Sache endgültig entschieden
ist. Das Ganze kann noch getoppt werden, wenn der EGMR die Kündigung
aufgrund einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK) für unwirksam erklärt ...
Ein ... Verfahrensablauf mit einer Dauer von rund acht Jahren mag
zwar nicht tagtäglich sein, ist aber denkbar...
Das Ganze kann aber noch getoppt werden ... Dann hat der
Arbeitnehmer ... die Möglichkeit, sich an den EGMR innerhalb
von sechs Monaten nach rechtskräftiger Entscheidung des BAG zu wenden
(Art. 34, 35 EMRK) ..."
So vergeht die Zeit und das Risiko wächst und wächst. Ob deshalb in vielen Fällen ein "schneller Vergleich" dem Prozessfortgang vorgezogen wird?
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen