Dienstag, 10. Dezember 2013

Soldat entwendet Patronen - Entlassung?

Ein Stabsunteroffizier in der Bundeswehr (als Soldat auf Zeit eingetreten), wurde mit Bescheid vom 27.09.2011 aus der Bundeswehr entlassen, da er Rekruten schikaniert, wegen ihrer hohen Sprengwirkung in Deutschland nicht zugelassene ausländische Böller auf dem Kasernengelände gezündet, unwahre Angaben gegenüber Vorgesetzten gemacht und sich insgesamt sieben scharfe Gefechtspatronen sowie eine Übungshandgranate aus den Beständen der Bundeswehr rechtswidrig angeeignet haben soll.

Gegen die Entlassung legte der Soldat Beschwerde ein. Er bestritt insbesondere die ihm vorgeworfenen Verfehlungen als Ausbilder und machte geltend, er habe sich wegen psychischer Probleme in Behandlung befunden und in diesem Zusammenhang ein Medikament erhalten, aufgrund dessen Nebenwirkungen er zeitweilig schuldunfähig gewesen sei.

Seine Stammdienststelle wies die Beschwerde zurück. Die daraufhin erhobene Klage blieb ebenfalls erfolglos vor dem VG Koblenz.

Der Soldat hat seine Dienstpflichten verletzt. So habe er sieben Patronen für seine Waffe aus einem Depot der Bundeswehr entwendet und in seinem Spind in der Kaserne aufbewahrt. Wegen dieses Vorfalls sei er auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden. Diese Dienstpflichtverletzung habe der Unteroffizier schuldhaft begangen. Die von dem Gericht durchgeführte Beweisaufnahme, insbesondere das eingeholte fachärztliche Gutachten, habe ergeben, dass er bei dieser Tat trotz eingenommener Medikamente nicht schuldunfähig gewesen sei. Von daher greife seine Einwendung, durch die Einnahme eines ärztlicherseits verordneten Medikaments habe sich seine Depression verschlimmert und es seien Suizidgedanken aufgetreten, nicht durch. Die Bundeswehr sei zudem in Bezug auf Munition und Sprengstoff in hohem Maß auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit ihrer Soldaten angewiesen. Dieser Anforderung sei der entlassene Soldat nicht gerecht geworden. Von daher habe er die militärische Ordnung so nachhaltig gestört, dass er als Soldat nicht mehr tragbar sei.

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