Ich gebe zu, ich stutze schon etwas, als ich es las. Aber es steht wirklich so da. Ja, auf den Seiten der Minijobzentrale steht zum Punkt Mindestbeitrag:
"Diese Fallkonstellation kann bei sehr geringen Arbeitsentgelten dazu
führen, dass kein Arbeitsentgelt zur Auszahlung kommt und der Minijobber
dem Arbeitgeber darüber hinaus eventuell noch einen Restbetrag zu
erstatten hat."
Besser, es wird nicht zu "sehr geringen" Arbeitsentgelten gearbeitet.
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