Viele Fernfahrer schlafen in den Pausen ihrer Fahrten in den Schlafkabinen im LKW. Sie versorgen sich oftmals mit selbst mitgetrachten Schnitten und Getränken. Und sie erhalten oft Spesen und Auslagenersatz.
Welcher "Vorteil" sich hieraus nach einem Unfall und Bezug einer Unfallrente von der Berufsgenossenschaft ergeben kann, zeigt sich auf sozialrecht-chemnitz.blogspot.de
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