Freitag, 4. Oktober 2013

Werden freie Mitarbeiter wegen Renteneintrittsalter diskriminiert?

Das meinte zumindest ein Rundfunkjournalist, der deswegen auf eine Entschädigung wegen einer behaupteten Altersdiskriminierung gegen eine ARD-Rundfunkanstalt KLage erhob.

Der 66 Jahre alter Journalist war seit über 30 Jahren als freier Mitarbeiter für den Sender tätig. Gegen den Sender klagte er jetzt auf eine Entschädigung von mindestens 25.000 Euro wegen Altersdiskriminierung.

Ende 2012 hatte der Sender dem Rundfunkjournalisten mitgeteilt, dass die bisherige Zusammenarbeit wegen des Erreichens der gesetzlichen Rentenaltersgrenze nicht fortgesetzt werde.

Das Arbeitsgericht Bonn (3 Ca 685/13) hat die Klage abgewiesen und stützte seine Entscheidung darauf, dass arbeits- und tarifvertragliche Altersgrenzen, die an das Erreichen der gesetzlichen Altersgrenzen anknüpfen, nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zulässig seien, da die Arbeitnehmer dann regelmäßig durch gesetzliche Rentenansprüche materiell abgesichert sind. Dieser Rechtsgedanke könne auch auf die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern angewendet werden. Auch bei denen könne jedenfalls dann von einer ausreichenden Altersversorgung ausgegangen werden, wenn sie - wie der Rundfunkjournalist - regelmäßig beschäftigt worden seien.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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