Mittwoch, 9. Oktober 2013

Krankentagegeld auch bei Teilarbeitsunfähigkeit

Auch Rechtsanwälte erkranken gelegentlich - auch ernsthaft. 

Ein selbstständiger Rechtsanwaltskollege konnte nach einem leichten Schlaganfall nur noch mühsam und mit großem Zeitaufwand Texte lesen. Andere Anwaltstätigkeiten dagegen, wie Mandantengespräche, Diktate oder Auftreten vor Gericht, konnte er noch ausüben. 

Seine Krankentagegeldversicherung war daher der Meinung, es liege keine Arbeitsunfähigkeit vor, und weigerte sich, zu zahlen.

Der Anwalt klagte und bekam schließlich vor dem Bundesgerichtshof recht (BGH, Urteil vom 3.4.2013, IV ZR 239/11 )

Es liegt auch dann Arbeitsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte zwar zu einzelnen, im Rahmen seiner Berufsausübung anfallenden Tätigkeiten in der Lage ist, diese aber isoliert betrachtet keinen Sinn ergeben. Denn die Fähigkeit zum flüssigen Lesen und Durcharbeiten von Texten sei Grundvoraussetzung für das verantwortungsvolle Ausüben eines juristischen Berufs.

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