Dienstag, 20. August 2013

Wenn Tassen in der Toilette des Rathauses gespült werden - keine Lüge und dennoch gekündigt

Die Sachsen sind schon ein lustiges Völkchen, was auch zu feiern versteht. Besonders Weihnachten sind die heimeligen Weihnachtsmärkte besonders beliebt und hier vdie Glühweinstände.

Doch nicht Jede/r gönnt der/m Anderen einen ungebtrübten Genuss von Glühwein.

Eine Mitarbeiterin im Rathaus, welche bereits in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit der Kommune verwickelt war, sandte an Stadtratsmitglieder eine Nachricht, welche folgenden Inhalt aufwies:

"Geschmackssache
Sollte Ihnen der Glühwein auf dem städt. Weihnachtsmarkt besonders gut gemundet haben, liegt es vielleicht daran, dass die Glühweintassen in der Behindertentoilette des Rathauses gespült worden sind…."


Wer greift da schon noch gerne zu. Nachdem auch die Lokalpresse hierüber berichtete, sah sich die Kommune veranlasst, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Warum? Nun ja, mit einer unvollständigen Aussage sorgte die Mitarbeiterin für einen Imageschaden, denn die Glühweintassen wurden in einer Großküchengeschirrspülmaschine gereinigt, welche in einem abgetrennten Vorraum der Behindertentoilette des Rathauses stand.

Die Aussage war also nicht falsch, aber sie war unvollständig und geeignet, das Image des Weihnachtsmarktes zu schädigen.

Das Sächsische LAG hat festgestellt, dass die fristlise Kündigung deshalb rechtmäßig ist.

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