Ein 38-jähriger Mann aus Kassel war seit dem 1995 als Gebäudereiniger
tätig. Als er für seine Schwester die Außenfassade des Hauses reinigte
und das in die Mauerfugen eingewachsene Efeu beseitigte, stürzte er aus 3
m Höhe von der Leiter und ist seitdem schwerverletzt.
Er beantragte bei
der Unfallkasse Entschädigungsleistungen. Diese lehnte jedoch mit der
Begründung ab, dass es sich um eine unentgeltliche Gefälligkeitsleistung
unter Verwandten gehandelt habe, die nicht gesetzlich unfallversichert
sei.
Darauf hin erhob der Mann Klage zum Sozialgericht. Mit Aussicht auf Erfolg?
Hier geht es zur Antwort.
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