Eine Mandantin wendet sich an mich und hat Fragen zu einem vom Arbeitgeber vorgelegten Änderungsvertrag. Eine Rechtsschutzversicherung hat sie nicht. Nach Hinweis auf die Anwaltskosten nach RVG und dem Angebot einer darunter liegenden Vergütung für Beratung und schriftliche Zusammenfassung, schwang die Fragestellerin das Zepter, dann auf die Beratung zu verzichten. Gleichwohl führte Sie auf, zu welchem Betrag sie eine Beratung in Anspruch nehmen würde. Nach einigem Hin und Her einigten wir uns.
Nach diesen Einstiegsverhandlungen wunderte es mich am Ende des Beratungsgespräches schon, dass Sie selbst nicht auf die Idee kam, mit ihrem Arbeitgeber zu verhandeln. Der Arbeitgeber will doch was von ihr - die Unterschrift. Hierzu kann sie nicht gezwungen werden. Die Unterschriftleistung kann sie sich also "abkaufen" lassen. Über den "Kaufpreis" muss sie aber mit dem Arbeitgeber verhandeln.
Liebe Arbeitnehmer - ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber muss nicht unterschrieben werden. Zunächst bietet es sich an, den Vertrag zu prüfen und sodann evtl. nachzuverhandeln. Lassen Sie sich nicht "ins Bockshorn jagen".
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