Donnerstag, 20. September 2012

Religion im Mietrecht

Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses ist katholisch. Eines Tages stellt er eine Madonna-Figur im Treppenhaus auf. Ein Mieter protestantischer Glaubensrichtung sah sich durch diese Madonnafigur erheblich gestört und begründete eine erstrebte Mietminderung mit einem „besonderen Schock“, dem ihm die Figur zugefügt habe. Das Amtsgericht Münster (Urteil vom 22.07.2003, AZ 3 C 2122/03) musste über disen Sachverhalt entscheiden. Nach ihrer Ansicht ist eine Madonna-Figur im Treppenhaus in keinster Weise ein Grund, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung einschränkt. In der persönlichen Überempfindlichkeit des Mieters liegt kein Recht begründet, die Miete zu mindern. Ganz allgemein seien solche subjektive Überempfindlichkeiten bei der Bewertung von Minderungsrechten nicht zu berücksichtigen. Als grundsätzliche Feststellung wurde sodann noch festgehalten: "Da ja auch für einen Protestanten gilt, dass Jesus von Maria geboren wurde, könne man beim Anblick einer Madonna-Figur nicht von einem Schock sprechen, egal, welcher christlichen Konfession man angehört."

1 Kommentar:

  1. Man sieht: Nicht nur Moslems werden hysterisch, weil irgendjemand anderer Meinung ist als sie... Allerdings vermute ich mal, dass in diesem Mietshaus-Fall kein Mord und Totschlag im Namen der friedliebenden Religion angedroht oder gar verübt wurde...

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