Wissenswertes zu Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung, Schadensersatz vom Anwalt. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Dan Fehlberg in Chemnitz
Dienstag, 8. Juni 2010
Anrechnung von Aufwandsentschädigung bei Ehrenamt
Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit und Empfang von Aufwandsentschädigungen hierfür kommt es bei Beantragung von ALG II - Leistungen auf Höhe und Zusammensetzung der Aufwandsentschädigung an. Nach Ansicht des Sächsischen LSG können steuerfreie Aufwands-entschädigungen wie Einkommen angerechnet werden (LSG Sachsen vom 17.05.2010 - L 7 AS 25/07), mit der Folge, dass keine oder nur gekürzte Leistungen nach dem SGB II ausbezahlt werden. Allerdings ist Revision zugelassen wurden, so dass ein BSG - Urteil abzuwarten ist
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