Dienstag, 8. Juni 2010

Anrechnung von Aufwandsentschädigung bei Ehrenamt

Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit und Empfang von Aufwandsentschädigungen hierfür kommt es bei Beantragung von ALG II - Leistungen auf Höhe und Zusammensetzung der Aufwandsentschädigung an. Nach Ansicht des Sächsischen LSG können steuerfreie Aufwands-entschädigungen wie Einkommen angerechnet werden (LSG Sachsen vom 17.05.2010 - L 7 AS 25/07), mit der Folge, dass keine oder nur gekürzte Leistungen nach dem SGB II ausbezahlt werden. Allerdings ist Revision zugelassen wurden, so dass ein BSG - Urteil abzuwarten ist

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