Dienstag, 29. Juni 2010

Abfindung in Berufung und Urlaubsabgeltung

Bin ich froh, dass nun bei einem schwierigen Mandanten nach eineinhalb Jahren Kündigungsschutzrechtsstreit im Berufungsverfahren ein Vergleich geschlossen werden konnte. Mandant freut sich auch, hat er doch nach verlorener I. Instanz nun doch die von ihm begehrte Abfindung bekommen. Ganz nebenbei wies das Gericht den Arbeitgebervertreter wiederholt darauf hin, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch hinsichtlich des gesetzlichen Mindesturlaubs nicht von einer Ausgleichsklausel umfasst wird.

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