Donnerstag, 8. April 2010

Weiterbeschäftigung nach Kündigung

07.04.2010 Eine Fluggesellschaft wurde im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, einen Piloten trotz einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich zu beschäftigen. Der Pilot sei auf eine tatsächliche Beschäftigung angewiesen, um die erforderliche Flugpraxis aufweisen zu können. Die Fluggesellschaft müsse den Piloten daher auch vor Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens beschäftigen (ArbG Berlin Pressmitteilung 2/10)

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