Wissenswertes zu Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung, Schadensersatz vom Anwalt. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Dan Fehlberg in Chemnitz
Donnerstag, 8. April 2010
Weiterbeschäftigung nach Kündigung
07.04.2010 Eine Fluggesellschaft wurde im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, einen Piloten trotz einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich zu beschäftigen. Der Pilot sei auf eine tatsächliche Beschäftigung angewiesen, um die erforderliche Flugpraxis aufweisen zu können. Die Fluggesellschaft müsse den Piloten daher auch vor Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens beschäftigen (ArbG Berlin Pressmitteilung 2/10)
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