Wissenswertes zu Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung, Schadensersatz vom Anwalt. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Dan Fehlberg in Chemnitz
Freitag, 30. April 2010
Berechnung der Wochenarbeitszeit
Es kommt vor, dass Arbeitnehmer eine monatliche Vergütung für eine feste Stundenzahl im Monat erhalten. Für einige Ansprüche kommt es nun auf die Wochenarbeitszeit an. Ausgehend von 12 Monaten im Jahr und 52 Wochen ergibt sich ein Divisor von 4,33. Die Monatsstundenzahl ist somit durch 4,33 zu dividieren, um die Wochenarbeitszeit zu erhalten.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen