Freitag, 10. April 2015

Wenn Anwälte irren - Kündigungsschutz für Fussballtrainer

Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vor Fristablauf gekündigt werden? Gilt dies auch bei Fussballtrainern? Auch bei Trainern in der 2. Bundesliga? Befristung und Fussball ist ja schon ein "heißes" Thema (siehe hier).

Aber keine Angst Rettung naht in Form eines Anwaltes. Berät er zutreffend und richtig und folgt der "geschasste Trainer" den Empfehlungen, wird er schlau sein. Berät der Anwalt falsch oder irrt sich gar oder lässt Fristen verstreichen, muss er dem entlassenen Trainer den sich daraus ergebenden Schaden ersetzen.

So entschied das OLG Hamm (Az.: 28 U 98/13), dass ein Anwalt wegen Versäumung der dreiwöchigen Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) dem betreffenden Trainer den Schaden über 328.970,67 € nebst Zinsen zahlen muss.

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