Ein Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gegen einen Betriebsübergang bestand nach dem Willen des Gesetzgebers (in § 613 a BGB festgehalten) nur dann, wenn der Betriebsübergang auf einem "Rechtsgeschäft" beruht.
Überraschenderweise hat das BVerfG dieses Widerspruchsrecht nun ausgeweitet mit seiner Entscheidung (Beschluss vom 25. Januar 2011; 1 BvR 1741/09). Einen Überblick über die Historie und Bedeutung dieser Entscheidung gibt es bei Kollegen Wolf Reuter.
Als Fazit ist festzuhalten: Bei jeder Art eines (etwaigen) Betriebsübergangs sollte die Möglichkeiten eines Widerspruchsrechtes geprüft werden, gegebenenfalls mit dem Rat eines Anwaltes.
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