... für den Sarg, kann das unangenehme Gefühle hervorrufen. Insbesondere bei der Begleiterscheinung des hörbaren Aufprall des Leichnams bei Schrägstellung des Sarges.
Weil das der Sohn des Verstorbenen nicht klaglos hinnehmen wollte, kam das Verfahren gegen die Stadt als Träger des Friedhofes vor das LG Osnabrück. Dieses erreichte laut Pressemitteilung vom 28.02.2011 einen Vergleich zwischen den Parteien des Rechtsstreites.
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