Wissenswertes zu Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung, Schadensersatz vom Anwalt. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Dan Fehlberg in Chemnitz
Dienstag, 20. Januar 2015
Das Opfer einer Straftat muss ins Gefängnis
Verkehrte Welt in Sachsen am Stollberger Amtsgericht. Das Opfer einer Straftat mus ins Gefängnis. Klingt komisch - ist aber rechtsstaatlich abgesichert. Das Opfer der Straftat sollte als Zeuge angehört werden im Strafverfahren und erschien mehrfach nicht. Um nun doch noch zur Zeugenaussage zu kommen, griff der Richter Richter (kein Witz!) zum Mittel des Haftbefehls zur Vorführung. So berichtet es die Freie Presse.
Freitag, 9. Januar 2015
Schon wieder die Leiharbeitsbranche - Arbeitszeitkonto und fehlende Einsatzmöglichkeit
Ein Arbeitgeber betreibt Arbeitnehmerüberlassung und setzte eine Arbeitnehmerin als Sachbearbeiterin bei Entleihern ein. Die
Arbeitnehmerin erhielt unabhängig von ihrer tatsächlichen Einsatzzeit
eine regelmäßige monatliche Vergütung auf der Grundlage der vertraglich
vereinbarten Arbeitszeit; ihre tatsächlichen Arbeitszeiten wurden in
einem Arbeitszeitkonto erfasst. Der Arbeitgeber berücksichtigte dort
Zeiten, in denen er die Arbeitnehmerin nicht einsetzen konnte, zu Lasten
der Arbeitnehmerin als Minusstunden.
Dies ist unzulässig. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin - Brandenburg erlaubt der zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB abgeschlossene Manteltarifvertrag (MTV) Zeitarbeit vom 22.07.2003, der auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, es nicht, auf dem Arbeitszeitkonto vorhandene Plusstunden einseitig mit Minusstunden zu verrechnen, die sich deswegen ergeben, weil für den Arbeitnehmer keine Einsatzmöglichkeit besteht.
Selbst wenn der Tarifvertrag anders auszulegen wäre, dürfe das Risiko des Verleihers, den Leiharbeitnehmer nicht einsetzen zu können, nicht im Rahmen eines Arbeitszeitkontos auf den Leiharbeitnehmer verlagert werden. Eine einseitige Verrechnung dieser Stunden zu Lasten des Leiharbeitnehmers sei gesetzlich ausgeschlossen; entgegenstehende tarifliche Regelungen seien unzulässig.
Dies ist unzulässig. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin - Brandenburg erlaubt der zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB abgeschlossene Manteltarifvertrag (MTV) Zeitarbeit vom 22.07.2003, der auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, es nicht, auf dem Arbeitszeitkonto vorhandene Plusstunden einseitig mit Minusstunden zu verrechnen, die sich deswegen ergeben, weil für den Arbeitnehmer keine Einsatzmöglichkeit besteht.
Selbst wenn der Tarifvertrag anders auszulegen wäre, dürfe das Risiko des Verleihers, den Leiharbeitnehmer nicht einsetzen zu können, nicht im Rahmen eines Arbeitszeitkontos auf den Leiharbeitnehmer verlagert werden. Eine einseitige Verrechnung dieser Stunden zu Lasten des Leiharbeitnehmers sei gesetzlich ausgeschlossen; entgegenstehende tarifliche Regelungen seien unzulässig.
Donnerstag, 8. Januar 2015
10-er Karte für das Arbeitsgericht
Das Arbeitsgerichtsprozesse für viele keine schöne Vorstellung sind, dürfte allgemein bekannt sein. Warum sollte also eine "10-er Karte" für das Arbeitsgericht wünschenswert oder gar erforderlich sein, findet man solche doch eher im Fitnessstudio etc.? Weil es eben einige "Streithanseln" gibt, die es immer wieder vor das Gericht zieht.
Aber das der Richter bzw die Richterin von sich aus schon ein solches Angebot einer "10-er Karte" unterbreitet ist wohl der Erfahrung geschuldet.
Eine (weitere) Besonderheit stellt es da schon dar, dass sich in dem auf der Seite des "Leverkusener Anzeiger" beschriebenen Verfahren auch noch Betriebsratsmitglieder untereinander streiten.
Na denn, wenn die Betriebsräte Ihre Kraft auf interne Streitigkeiten konzentrieren, freut es doch den Arbeitgeber, oder?
Aber das der Richter bzw die Richterin von sich aus schon ein solches Angebot einer "10-er Karte" unterbreitet ist wohl der Erfahrung geschuldet.
Eine (weitere) Besonderheit stellt es da schon dar, dass sich in dem auf der Seite des "Leverkusener Anzeiger" beschriebenen Verfahren auch noch Betriebsratsmitglieder untereinander streiten.
Na denn, wenn die Betriebsräte Ihre Kraft auf interne Streitigkeiten konzentrieren, freut es doch den Arbeitgeber, oder?
Donnerstag, 1. Januar 2015
neues im Arbeitsrecht und Sozialrecht
Das Jahr 2015 bringt einige Neuerungen im Arbeitsrecht und Sozialrecht mit sich, u.a. Mindestlohngesetz, neue Regelsätze bei ALG II-Leistungen und neue Sozialversicherungsgrößen.
Das alles ergibt sich auch aus der Pressemitteilung des BMAS.
Das alles ergibt sich auch aus der Pressemitteilung des BMAS.
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