Montag, 29. März 2010

sexueller Mißbrauch und Beendigung des Dienstverhältnisses

Sexueller Missbrauch eines Kindes durch einen Beamten ist ein besonders schweres Dienstvergehen, das in der Regel die disziplinare Höchstmaßnahme (Entfernung aus dem Dienst bzw. Aberkennung des Ruhegehalts) rechtfertigt (BVerwG Pressemitteilung 17/2010).

Verbot der Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter

Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes, die zu einer überproportionalen Schlechterstellung Teilzeitbeschäftigter führen, dürfen nicht weiter angewendet werden (BVerwG Pressemitteilung 16/2010)

Kündigung wegen Schweißgeruch

Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen dessen Schweißgeruchs in vereinbarter Probezeit ist wirksam (LAG Köln Pressemitteilung vom 25.03.2010).

Donnerstag, 25. März 2010

Schichtzulagen trotz Urlaub oder Krankheit

24.03.2010 Fällt eine tariflich für einen Zulagenanspruch geforderte Schicht aus, weil der Beschäftigte wegen der Gewährung von Erholungsurlaub oder aus anderen im Tarifvertrag genannten Gründen (z. B. Arbeitsunfähigkeit während des Entgeltfortzahlungszeitraums) von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung frei ist, so steht dies dem Anspruch auf die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit nicht entgegen. Entscheidend ist, ob der Beschäftigte ohne die Arbeitsbefreiung die geforderten Schichten geleistet hätte (BAG Pressemitteilung 27/10).

Nebentätigkeit bei der Konkurrenz

24.03.2010 Einem Arbeitnehmer ist während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt. Das soll auch bei Nebentätigkeiten gelten, sofern diesen nicht jede unterstützende Tätigkeit für das Konkurrenzunternehmen abgesprochen werden kann (BAG Pressemitteilung 26/10)
24.03.2010 Einem Arbeitnehmer ist während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt. Das soll auch bei Nebentätigkeiten gelten, sofern diesen nicht jede unterstützende Tätigkeit für das Konkurrenzunternehmen abgesprochen werden kann (BAG Pressemitteilung 26/10)

Klageverzicht mal wieder nicht wirksam

War heute beim Arbeitsgericht und habe mir wieder bestätigen lassen, dass ein Klageverzicht ohne Gegenleistung in einer Abwicklungsvereinbarung unwirksam ist. Hat immerhin zu einem Vergleich mit höherer Abfindung als bislang angeboten geführt.