Wissenswertes zu Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung, Schadensersatz vom Anwalt. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Dan Fehlberg in Chemnitz
Donnerstag, 13. Oktober 2011
Alles oder nichts oder doch nur ein Teil?
Auf http://mietrecht-chemnitz.blogspot.com/ wird auf eine aktuelle Entscheidung des BGH hingewiesen, welche sich mit der Frage auseinandersetzt, ob im Rahmen von Mietverrägen über Wohnraum und Garage das Alles-oder-Nichts-Prinzip gilt bzw. ob auch eine Garage separat kündbar ist ohne den Wohnraummietvertrag zu kündigen.
4 Milliarden Überschuß für Sozialversicherung und wer zahlt wieviel Einkommenssteuer
Nach einen im ersten Halbjahr 2010 defizitären Abschluß von 3 Milliarden € hat die gesetzliche Sozialversicherung im ersten Halbjahr 2011 einen Überschuß von 4 Milliarden € verzeichnet, wie das Statistische Bundesamt Deutschland am 13.10.2011 meldete.
Eine weitere interesante Meldung des Statistischen Bundesamt Deutschland vom 12.10.2011 zeigt auf, dass 1 % der erfassten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen 25 % der Einkommenssteuer zahlt. 383 000 Einkommenssteuerzahler verdienen mehr als 172.000 € im Jahr, während mehr als 19 Millionen Einkommensteuerzahler Einkommen aufwiesen von unter 22.500 €.
Rückschlüsse aus diesen Zahlen möge jeder selbst schließen.
Eine weitere interesante Meldung des Statistischen Bundesamt Deutschland vom 12.10.2011 zeigt auf, dass 1 % der erfassten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen 25 % der Einkommenssteuer zahlt. 383 000 Einkommenssteuerzahler verdienen mehr als 172.000 € im Jahr, während mehr als 19 Millionen Einkommensteuerzahler Einkommen aufwiesen von unter 22.500 €.
Rückschlüsse aus diesen Zahlen möge jeder selbst schließen.
Dienstag, 11. Oktober 2011
Sozialversicherung 2012 - neue Rechengrößen
Das Bundeskabinett hat neue Rechtengrößen für die Sozialversicherung ab 2012 festgestellt. Dies bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, es ist jedoch zu erwarten, dass die Bestätigung erfolgen wird.
Mehr hierzu auf http://sozialrecht-chemnitz.blogspot.com/
Mehr hierzu auf http://sozialrecht-chemnitz.blogspot.com/
Führerscheinverlust wegen Trunkenheit führt zu Verlust der Arbeit
Ein Kraftfahrer arbeitete seit 1997 bei seinem Arbeitgeber. Er ist schwerbehindert und für seiner Körpergröße untergewichtig. Seit Herbst 2009 war er arbeitsunfähig, im Mai 2010 begann eine Wiedereingliederung, die bis Juni 2010 dauern sollte.
Kurz vor Abschluß der Wiedereingliederung wurde der Arbeitnehmer bei einer privaten Autofahrt mit 1,36 Promille Alkohol im Blut von der Polizei kontrolliert. Ihm wurde der Führerschein entzogen und es erging ein Strafbefehl.
Im Juli 2010 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 30.09.2010.
Hiergegen erhob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage und wandte ein, aufgrund Erkrankung und Untergewicht habe er die Wirkung der Alkoholkonzentration nicht einschätzen können, zudem sei kein Schaden entstanden. Seit Juni 2011 verfügt er wieder über die Fahrerlaubnis.
Das Hessische Landesarbeitsgericht (10 Sa 245/11) wies die Klage zurück. Derjenige, der als Kraftfahrer seine Fahrerlaubnis verliert, muss mit einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung sei unmöglich geworden. Als langjähriger Kraftfahrer musste der Arbeitnehmer um die Risiken des Alkoholkonsums im Straßenverkehr wissen. Ohne Bedeutung war auch die Tatsache, dass der Kläger inzwischen wieder im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Es komme auf den Zeitpunkt der Kündigungserklärung an. Zu diesem Zeitpunkt sei gänzlich ungewiss gewesen, ob und wann der Kläger seine Fahrerlaubnis zurückerhalte.
Kurz vor Abschluß der Wiedereingliederung wurde der Arbeitnehmer bei einer privaten Autofahrt mit 1,36 Promille Alkohol im Blut von der Polizei kontrolliert. Ihm wurde der Führerschein entzogen und es erging ein Strafbefehl.
Im Juli 2010 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 30.09.2010.
Hiergegen erhob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage und wandte ein, aufgrund Erkrankung und Untergewicht habe er die Wirkung der Alkoholkonzentration nicht einschätzen können, zudem sei kein Schaden entstanden. Seit Juni 2011 verfügt er wieder über die Fahrerlaubnis.
Das Hessische Landesarbeitsgericht (10 Sa 245/11) wies die Klage zurück. Derjenige, der als Kraftfahrer seine Fahrerlaubnis verliert, muss mit einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung sei unmöglich geworden. Als langjähriger Kraftfahrer musste der Arbeitnehmer um die Risiken des Alkoholkonsums im Straßenverkehr wissen. Ohne Bedeutung war auch die Tatsache, dass der Kläger inzwischen wieder im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Es komme auf den Zeitpunkt der Kündigungserklärung an. Zu diesem Zeitpunkt sei gänzlich ungewiss gewesen, ob und wann der Kläger seine Fahrerlaubnis zurückerhalte.
Donnerstag, 6. Oktober 2011
Wieviel Kotflecken sind zu dulden
Ein Balkon ist eine schöne Sache. Man kann Wäsche aufhängen, frische Luft genießen und viele andere schöne Sachen.
Doch es gibt noch andere Geschöpfe, welche einen solchen Genuß beeinträchtigen - Vögel. Wenn dieser in der Nachbarschaft "wohnen" kann es zu "Verunreinigungen" auf dem Balkon führen, u.a. zu 20 neuen Kotflecken innerhalb von 2 Tagen.
Berechtigt dies zur Minderung der Miete? Anworten liefert das LG Berlin in seiner auf http://mietrecht-chemnitz.blogspot.com/ besprochenen Entscheidung.
Doch es gibt noch andere Geschöpfe, welche einen solchen Genuß beeinträchtigen - Vögel. Wenn dieser in der Nachbarschaft "wohnen" kann es zu "Verunreinigungen" auf dem Balkon führen, u.a. zu 20 neuen Kotflecken innerhalb von 2 Tagen.
Berechtigt dies zur Minderung der Miete? Anworten liefert das LG Berlin in seiner auf http://mietrecht-chemnitz.blogspot.com/ besprochenen Entscheidung.
Scharia als bessere Staatsform ?
Experten diskutieren, was Scharia überhaupt ist und was Sie bedeudet. Verkannt wird dabei, dass Regelungen des islamischen Rechts als Teilaspekt der Scharia unter Umständen auch in Deutschland Anwendung finden.
Doch ein Zeitsoldat der Bundeswehr, der zum Islam konvertierte und (!) ausdrückte, dass er die Scharia als bessere Staatsform gegenüber der Demokratie ansehe, darf nach einer (nicht rechtskräftigen) Entscheidung des VG Minden (Urteil vom 04. Oktober 2011 - 10 K 823/10) aus dem Dienst bei der Bundeswehr entlassen werden.
Dabei legte das Gericht in seiner Pressemitteilung Wert darauf, dass es nicht nur bei Äusserungen blieb, sondern der Zeitsoldat sich etsprechend im Dienst verhalten hat, was nicht durch die Bundeswehr zu dulden war. Damit sei belegt, dass er nicht die erforderliche charakterliche Eignung aufweise, da er die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes nicht anerkenne und nicht für sie eintrete.
Doch ein Zeitsoldat der Bundeswehr, der zum Islam konvertierte und (!) ausdrückte, dass er die Scharia als bessere Staatsform gegenüber der Demokratie ansehe, darf nach einer (nicht rechtskräftigen) Entscheidung des VG Minden (Urteil vom 04. Oktober 2011 - 10 K 823/10) aus dem Dienst bei der Bundeswehr entlassen werden.
Dabei legte das Gericht in seiner Pressemitteilung Wert darauf, dass es nicht nur bei Äusserungen blieb, sondern der Zeitsoldat sich etsprechend im Dienst verhalten hat, was nicht durch die Bundeswehr zu dulden war. Damit sei belegt, dass er nicht die erforderliche charakterliche Eignung aufweise, da er die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes nicht anerkenne und nicht für sie eintrete.
Mittwoch, 5. Oktober 2011
handgreiflicher Richter
Es gibt Prozesse und Lieblingsprozesse - jeder Anwalt wird für sich eine Entscheidung treffen müssen, in welche Kategorie Verfahren in Nachbarschaftssachen gehören. Gab es früher noch Witze wie folgt:
Der junge Anwaltssohn tritt an das Krankenbett seines Vaters und berichtet stolz, dass er einen langjährigen Nachbarschaftsstreit beendet habe. Darauf erwidert sein Vater: "Bist Du verrückt! Was glaubst Du, von was wir in den letzten Jahren gelebt haben."
Dieser Witz behält seine Pointe nur, wenn auch Richter mitspielen. Ein Richter aus Delmenhorst war hiernach wohl ein Spielverderber. Nach jahrelangem Streit zweier Grundstücksnachbarn über Äste, welche über die Grenze wuchsen, fand ein Ortstermin statt. Da sämtliche Parteien dabei waren, ergriff der Richter die Chance und legte selbst Hand an, indem er im Streit stehende Äste im Einvernehmen mit den Nachbarn absägte.
In der Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 28.09.2011 wird dieses Vorgehen positiv erwähnt als Befriedung der Nachbarn. Ob das stimmt,wird sich zeigen - da ja nun das "verbindende" Problem entfallen ist. Zudem ist daran zu denken, dass örtliche Dienstleister den Richter auf Unterlassung in Anspruch nehmen könnten, da der Richtern denen einen Auftrag "weggenommen" hat.
Der junge Anwaltssohn tritt an das Krankenbett seines Vaters und berichtet stolz, dass er einen langjährigen Nachbarschaftsstreit beendet habe. Darauf erwidert sein Vater: "Bist Du verrückt! Was glaubst Du, von was wir in den letzten Jahren gelebt haben."
Dieser Witz behält seine Pointe nur, wenn auch Richter mitspielen. Ein Richter aus Delmenhorst war hiernach wohl ein Spielverderber. Nach jahrelangem Streit zweier Grundstücksnachbarn über Äste, welche über die Grenze wuchsen, fand ein Ortstermin statt. Da sämtliche Parteien dabei waren, ergriff der Richter die Chance und legte selbst Hand an, indem er im Streit stehende Äste im Einvernehmen mit den Nachbarn absägte.
In der Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 28.09.2011 wird dieses Vorgehen positiv erwähnt als Befriedung der Nachbarn. Ob das stimmt,wird sich zeigen - da ja nun das "verbindende" Problem entfallen ist. Zudem ist daran zu denken, dass örtliche Dienstleister den Richter auf Unterlassung in Anspruch nehmen könnten, da der Richtern denen einen Auftrag "weggenommen" hat.
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