tag:blogger.com,1999:blog-2404747885433338880.post6477714762039440787..comments2020-08-10T05:15:00.156+02:00Comments on Arbeitsrecht Chemnitz: Kein Weihnachtsgeschenk vom BundesarbeitsgerichtFachanwalt für Arbeitsrecht Fehlberghttp://www.blogger.com/profile/13776977850589085326noreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-2404747885433338880.post-48478619776580107322013-11-22T01:22:14.893+01:002013-11-22T01:22:14.893+01:00Die Stichtagsregelung ist sehr wohl eine Diskrimin...Die Stichtagsregelung ist sehr wohl eine Diskriminierung, und zwar nicht auf Grund des Alters, sondern auf Grund dessen, dass ein Arbeitnehmer seinen verdienten Anteil an der Jahresvergütung nicht bekommt. Gerechter wäre eine anteilige Zahlung im jeweiligen Kalenderjahr.. Der Begriff "Altersdiskriminierung" ist hier falsch gewählt, es ist vielmehr eine willkürliche Diskriminierung durch einen Stichtag, der dem Arbeitgeber zudem auch die Möglichkeit bietet, durch eine für ihn günstige Befristung von Arbeitsverträgen die Sonderzahlung zu umgehen. Gerecht wäre nur die anteilige Auszahlung im jeweiligen Kalenderjahr,. .irisnoreply@blogger.com