Dienstag, 29. Juni 2010

Abfindung trotz Kündigungsrücknahme

Selten kommt es vor, aber ab und zu doch.

Arbeitnehmer erhält unwirksame Kündigung und erhebt Klage. Arbeitgeber erklärt nach anwaltlicher Beratung die "Rücknahme der Kündigung". Arbeitnehmer möchte aber nicht mehr arbeiten in der alten Firma, aber eine Abfindung soll schon rausspringen.

Was tun?

Eine Rücknahme einer Kündigung ist nicht möglich. Dies ist vielmehr ein Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, was der Arbeitnehmer annehmen muss. Nimmt er es nicht an, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage. Aber: Kann der Arbeitnehmer die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses begründen, kann er die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ablehnen und einen Auflösungsantrag stellen. Wird dies vom Gericht anerkannt, erhält der Arbeitnehmer sogar eine Abfindung.

Also: Selbst in manch aussichtslos scheinendem Fall kann anwaltlicher Rat helfen.

Abfindung in Berufung und Urlaubsabgeltung

Bin ich froh, dass nun bei einem schwierigen Mandanten nach eineinhalb Jahren Kündigungsschutzrechtsstreit im Berufungsverfahren ein Vergleich geschlossen werden konnte. Mandant freut sich auch, hat er doch nach verlorener I. Instanz nun doch die von ihm begehrte Abfindung bekommen. Ganz nebenbei wies das Gericht den Arbeitgebervertreter wiederholt darauf hin, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch hinsichtlich des gesetzlichen Mindesturlaubs nicht von einer Ausgleichsklausel umfasst wird.

Abfindungsrechner, Arbeitslosengeldrechner

Heute bin ich schwach geworden. Den häufigen Fragen nach Abfindung und Arbeitslosengeld und deren Berechnung kann ich nun mit Hinweis auf meine Homepage entgegnen. Natürlich ohne Übernahme einer Gewähr.

Donnerstag, 24. Juni 2010

Kinderbetreuungskosten für Betriebsrat

Der Arbeitgeber muss im erforderlichen Umfang die Kosten erstatten, die einem alleinerziehenden Betriebsratsmitglied während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit durch die Fremdbetreuung seiner minderjährigen Kinder entstehen (BAG PM 47/10).

betriebliches Wiedereingliederungsmanagment und Personalrat

Bei Arbeitnehmern mit langfristiger Arbeitsunfähigkeit ist die Durchführung eines betrieblichen Wiedereingliederungsmanagments (BEM) erforderlich. Der Personalrat wie auch die betroffenen Arbeitnehmer sind hieran zu beteiligen. Der Personalrat hat einen Anspruch auf Vorlage der Schreiben, mit denen die betroffenen Arbeitnehmer über Ziele und Zweck des BEM informiert werden. Der Anspruch erstreckt sich jedoch nicht auf die Dokumente und Unterlagen, mit denen sich Arbeitnehmer zu dem Angebot des BEM äußern (BVerwG PM 52/10).

Freitag, 11. Juni 2010

Wann läuft die Kündigungsfrist bei Massenentlassungen ab?

Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen (§ 17 KSchG) werden vor Ablauf eines Monats nach Eingang der Massenentlassungsanzeige nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit wirksam. Eine nach erfolgter Anzeigeerstattung ausgesprochene Kündigung bleibt aber als Rechtsgeschäft grundsätzlich wirksam. Sie beendet, sofern der Kündigungstermin vor Ablauf dieser Sperrfrist liegen sollte, das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf eines Monats nach Eingang der Anzeige, wenn keine Zustimmung der Agentur für Arbeit zu einer früheren Beendigung erfolgt (LAG Berlin 13 Sa 30/10) .

Urlaubsabgeltung für Beamte

Auch Beamte haben einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Verhinderung (VG Berlin PM 25/2010)

Folgen der Emmely-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes

Nun hat das Bundesarbeitsgericht am 10.06.2010 über den - in der Presse hochgehandelten - Fall Emmely entschieden. Bislang liegt nur die Pressemeldung 42/10 vor. Die Urteilsgründe sind abzuwarten. Doch bereits aus der Pressemitteilung läßt sich einiges entnehmen.

1. Ein Diebstahl oder eine Unterschlagung geringfügiger Sachen führt nicht per se zu einer fristlosen Kündigung. Vielmehr ist - wie eh und je - eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen.

Hier nun sagt das BAG im Widerspruch zu den vorangegangenen Entscheidungen, dass die fristlose Kündigung in dem Einzelfall (!) Emmely unverhältnismäßig war angesichts der Geringfügigkeit des Schadens und der seit über 30 Jahren laufende Beschäftigung ohne besonderen Störungen und dem damit verbundenen Vertrauenserwerb.

2. Eine ungeschickte Verteidigung kann vorteilhaft sein (oder war es die ungeschickte Urteilsbegründung des Landesarbeitsgerichtes im Berufungsverfahren?

Die Vorgängerentscheidungen beriefen sich in den Begründungen zur Wirksamkeit der Kündigung u.a. auf das widersprüchliche Verhalten von Emmely während des Verfahrens.

Die Frage, ob ein prozessuales Verhalten in die Prüfung der Rechtsmäßigkeit einer fristlosen Kündigung (innerhalb der Interessenabwägung) einfliessen darf, führte dazu, dass das BAG die (zunächst vom LAG nicht zugelassene) Revision annahm (Beschluss des BAG vom 28.7.2009, 3 AZN 224/09).

Nur deshalb kam es dazu, dass das Bundesarbeitsgericht eine Entscheidung hierüber fällen konnte.

3. Emmely darf wieder arbeiten und ist zu unveränderten Bedingungen weiterzubeschäftigen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich bei vergleichbaren Sachverhalten darauf einstellen, dass eine Voraussehbarkeit des Ausgangs eines Kündigungsschutzprozesses weiterhin nicht gegeben ist. Es ist aber anzunehmen, dass die Arbeitsgerichte die Unverhältrnismäßigkeit in Einzelfällen eher bejahen.

Tendenziell wird so die Arbeitnehmerseite gestärkt, was jedoch weiterhin kein Freibrief für Verstöße gegen arbeitsvertraglichen Pflichten ist.

Dienstag, 8. Juni 2010

Mutterschutz für Selbständige

Eine europäische Richtlinie soll in Zukunft dafür sorgen, dass auch selbständige Frauen bzw. Partnerinnen von Selbständigen Mutterschutzversorgung erhalten. Die Richtline wird wahrscheinlich am 24.06.2010 formal angenommen vom Ministerrat der EU. Ab dann haben Mitgliedsstaaten 2 Jahre bis zu Umsetzung.

Anrechnung von Aufwandsentschädigung bei Ehrenamt

Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit und Empfang von Aufwandsentschädigungen hierfür kommt es bei Beantragung von ALG II - Leistungen auf Höhe und Zusammensetzung der Aufwandsentschädigung an. Nach Ansicht des Sächsischen LSG können steuerfreie Aufwands-entschädigungen wie Einkommen angerechnet werden (LSG Sachsen vom 17.05.2010 - L 7 AS 25/07), mit der Folge, dass keine oder nur gekürzte Leistungen nach dem SGB II ausbezahlt werden. Allerdings ist Revision zugelassen wurden, so dass ein BSG - Urteil abzuwarten ist

Vorbehaltsurteil bei Aufrechnung gegen Vergütung

Was passiert, wenn ein Arbeitgeber gegen die Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers mit Forderungen aufrechnet, welche nicht von Arbeitsgerichten geprüft werden? Dieses Prpblem löst das LAG Baden Würtemberg mittels Vorbehaltsurteil. Nach dem Sachverhalt stand dem Arbeitnehmer eine Vergütung zu, gegen die der Arbeitgeber mit Gegenansprüchen aus Darlehensrückzahlung und aus Insolvenzanfechtung aufrechnete. Da über diese Gegenansprüche die Zivilgerichte (Amtsgericht, Landgericht, OLG, BGH) zu entscheiden haben und nicht die Arbeitsgerichte, sprach das LAG Baden Würtemberg dem mKläger die Vergütung nur unter Vorbehalt der Prüfung der Gegenansprüche zu. Hierbei führte das Gericht auch aus, welche Wirkungen das Vorbehaltsurteil hat.